Erweitertes Führungszeugnis verlangt – Anzeige wegen Körperverletzung?
Frage von Martin: Erweitertes Führungszeugnis verlangt – Anzeige wegen Körperverletzung?
Ich hätte da mal eine Frage(naja eher 2) bezüglich des erweiterten Führungszeugnisses.
Ich arbeite momentan als Integrationshelfer an einer Schule für körperlich und geistig Behinderte und habe nun vor dort noch ein weiteres Jahr zu bleiben.
Jetzt wurde mir heute mitgeteilt, dass ich in diesem Fall ein erweitertes Führungzeugnis vorlegen muss.
Nun hab ich leider in meiner Schulzeit eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen (2-3 Jahre her, war ne Rauferei, die ein bisschen aus dem Ruder geraten ist.), bin seitdem in keiner Weise mehr auffällig geworden.
Steht dieser Vorfall noch in dem erweiterten Führungszeugnis?
Ich hab mit meiner Chefin bereits darüber gesprochen und sie meinte es wäre überhaupt kein Problem (Jugendsünde und sie weiß ja wie zuverlässig ich bin etc.), nur liegt die finale Entscheidung wirklich bei der Schulleitung oder hat irgendeine höhere Instanz (z.B. Schulamt oder so) da auch seine Finger im Spiel?
Hoffe jemand kennt sich aus und kann mir weiterhelfen…
Grüße Marcel
Beste Antwort:
Answer by idril_arien
Jugendstrafen stehen überhaupt nicht drin und wenn du nur angezeigt, aber nicht verurteilt wurdest, sowieso nicht.
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Tags: Anzeige, Erweitertes, Führungszeugnis, Körperverletzung, verlangt, wegen

3 Kommentare zu “Erweitertes Führungszeugnis verlangt – Anzeige wegen Körperverletzung?”
Von Tipsi208 zu 27.11.2011 | Antworten
In erster Linie geht es in deinem Fall bei dem erweiterten Führungszeugnis darum Kinder vor sexuellen Übergriffen zu schützen.
Die erweiterten Führungszeugnisse wurden dahingehend vor einiger Zeit erweitert beziehungsweise geändert.
Wenn in der Richtung nichts gegen dich vorliegt, mußt du dir keine Gedanken machen.
Lies auch mal hier nach:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/erweitertes-fuehrungszeugnis-beschlossene-sache_007567.html
oder hier:
http://www.faz.net/artikel/C30923/sexueller-missbrauch-erweiterte-fuehrungszeugnisse-sollen-kinder-besser-schuetzen-30086248.html
Besser man kennt die Gesetzestexte.
Viel Erfolg
Von Komet zu 27.11.2011 | Antworten
Du kannst davon ausgehen, dass diese Vorstrafe nicht drin steht, weil sie keinen sexuellen Hintergrund hat. Ins Führungszeugnis kommen eh nur Straftaten, für die man mehr als 3 Monate Haft oder mehr als 90 Tagessätze Strafgeld bekommen hat. Ausnahme: sexuell motivierte Straftaten. Die kommen auch bei geringeren Strafen ins erweiterte Führungszeugnis und werden auch nicht gelöscht nach 5 Jahren, wie beim “normalen” Führungszeugnis.
Das bedeutet, du kannst das erweiterete Zeugnis anfordern, kontrollieren und wirst sehen, da steht nichts drin.
Von RHR zu 27.11.2011 | Antworten
Hallo,
Du sprichst nur von einer Anzeige, nicht aber von einer Verurteilung.
Anzeigen stehen sowieso nicht im Führungszeugnis.
Gab es denn überhaupt einen Prozess? Bist Du verurteilt worden? Ist vielleicht ein Verfahren gegen Auflagen eingestellt worden?
Ohne Verurteilung gibt es in keinem Fall einen Eintrag, egal, was vorgefallen ist.