Erweitertes Führungszeugnis verlangt – Anzeige wegen Körperverletzung?

Geschrieben am 27. November 2011 – 01:27 | by integrationshelfer |

Frage von Martin: Erweitertes Führungszeugnis verlangt – Anzeige wegen Körperverletzung?
Ich hätte da mal eine Frage(naja eher 2) bezüglich des erweiterten Führungszeugnisses.
Ich arbeite momentan als Integrationshelfer an einer Schule für körperlich und geistig Behinderte und habe nun vor dort noch ein weiteres Jahr zu bleiben.
Jetzt wurde mir heute mitgeteilt, dass ich in diesem Fall ein erweitertes Führungzeugnis vorlegen muss.
Nun hab ich leider in meiner Schulzeit eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen (2-3 Jahre her, war ne Rauferei, die ein bisschen aus dem Ruder geraten ist.), bin seitdem in keiner Weise mehr auffällig geworden.
Steht dieser Vorfall noch in dem erweiterten Führungszeugnis?
Ich hab mit meiner Chefin bereits darüber gesprochen und sie meinte es wäre überhaupt kein Problem (Jugendsünde und sie weiß ja wie zuverlässig ich bin etc.), nur liegt die finale Entscheidung wirklich bei der Schulleitung oder hat irgendeine höhere Instanz (z.B. Schulamt oder so) da auch seine Finger im Spiel?
Hoffe jemand kennt sich aus und kann mir weiterhelfen…

Grüße Marcel

Beste Antwort:

Answer by idril_arien
Jugendstrafen stehen überhaupt nicht drin und wenn du nur angezeigt, aber nicht verurteilt wurdest, sowieso nicht.

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